1.Vorbedingung des Holzes für die Schutzbehandlung

-frei von Rinde, Bast und Farbanstrichen

-fertig bearbeitet, sonst Nachschutz

-Holzfeuchte:

 

a)

für Tauchen, Trogtränkung und Vakuum-Druck-Imprägnierung:

 

 

< 30%

 

b)

für Wechseldruck-Imprägnierung:

 

 

80 ... 100%

-Gefährdungsklasse 4

(Anforderungen an die Eindringtiefe des Holzschutzmittels im Bereich der Erd- Luftzone, 50 cm unterhalb bis 40 cm oberhalb der Erdgleiche / Wasserspiegel,)

tragend

  1. bei leicht tränkbaren Holzarten (z.B. Kiefer) mindestens 2cm Splintbreite und dieser ist völlig zu durchtränken
  2. freiliegendes Kernholz ist zu perforieren; bei schwer tränkbaren Holzarten (z.B.Fichte und Douglasie) mindestens 3cm Eindringtiefe durch Perforation

nichttragend

  1. bei leicht tränkbaren Holzarten (z.B. Kiefer) ist der Splint völlig zu durchtränken
  2. freiliegendes Kernholz ist zu tolerieren; bei schwer tränkbaren Holzarten (z.B.Fichte und Douglasie) mindestens 6mm Eindringtiefe

 

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Anfragen und Hinweise unter der E-Mailadresse: Frank.Narkus@t-online.de